Verkehrsmedizinische Begutachtung
Bei einer Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem im Rahmen der Kraftfahrzeugführung, ist es erforderlich, dass die körperlichen und geistigen Fähigkeiten vollständig vorhanden und einsatzbereit sind, um keine Gefährdung im Straßenverkehr darzustellen.
Bei gewissen Erkrankungen oder Vorerkrankungen, welche teils auch erst zufällig im Falle einer Auffälligkeit festgestellt werden, wird es mitunter erforderlich, eine Fahreignungsbeurteilung im Rahmen einer Begutachtung durchzuführen.
Diese kann von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden, wenn laut § 11 Absatz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) „Tatsachen bekannt [werden], die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen“. Eine Überprüfung ist beispielsweise notwendig, wenn eine Krankheit vorliegt, welche der Fahrtauglichkeit entgegensteht.
Durch die Qualifikation Verkehrsmedizin können in meiner Praxis folgende Gutachten erstellt werden:
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und damit assoziierte Komplikationen
- Herz-Kreislauferkrankungen(Bluthochdruck, Herzinfarkt, Herzkranzgefäßerkrankung, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen)
Ablauf des Gutachtens:
- Eine persönlicher Termin für ein Vorgespräch ist erforderlich
- Bitte bringen sie hierzu alle Unterlagen mit, welche mit Ihrer Erkrankung in Zusammenhang stehen, sowie die Unterlagen der Fahrerlaubnisbehörde mit der konkreten Fragestellung für das Gutachten.
- Beim Vorstellungstermin wird das weitere Procedere festgelegt, sowie der Vertrag für das Gutachten erstellt.
- Eine Bargeldeinlage ist erforderlich und wird nach Fertigstellung des Gutachtens verrechnet.
Bitte beachten sie auch, dass ein Gutachten inklusive evtl. erforderlicher ärztlicher Untersuchungen 2-6 Wochen dauern kann. Dies ist abhängig vom Aufwand der Fragestellung.
Die Abrechnung erfolgt gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder gemäß JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).