Vom örtlichen Gesundheitsamt bin ich befähigt, die Infektionsschutzbelehrung gem. §43 IfSG durchzuführen. Hierbei wird vermittelt, wie die Vorgehensweise bei Arbeiten mit Lebensmitteln abzulaufen hat, was Sie beachten müssen und wie Sie sich schützen können.
Infektionsschutzbelehrung gem. § 43 IfSG2023-03-12T15:30:39+01:00